Interview mit Dr. Simon Rettenmaier vom DGB Niedersachsen

Juli 2025

Soziale Innovationen in Niedersachsen: Sozialpartnerschaft als Erfolgsmodell in der Förderung

KoSI-Mitglied Dr. Simon Rettenmaier, Leiter der DGB-Beratungsstelle für Soziale Innovation, spricht im Interview über die Erfolgsfaktoren des niedersächsischen ESF+-Fördermodells für Soziale Innovationen.

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KoSI: Herr Dr. Rettenmaier, vor rund drei Jahren haben Sie die Leitung der Stelle für Soziale Innovation beim DGB Niedersachsen übernommen - eine von insgesamt drei Beratungsstellen für Soziale Innovation in Niedersachsen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds. Wie stand es 2022 bei Ihrem Antritt um das Thema Soziale Innovation?

Rettenmaier: Die Beratungsstelle beim DGB gibt es bereits seit 2015. Seitdem ist der Begriff der Sozialen Innovation meiner Beobachtung nach in ständiger Fortentwicklung. Das zeigt sich auch in der Zusammenarbeit mit den anderen beiden Stellen für Soziale Innovation: von den Unternehmerverbänden Niedersachsen e.V. und der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V. Die Kooperation lief hier stets gut und sozialpartnerschaftlich, allerdings bestand bei meinem Antritt nicht unbedingt ein einheitliches Innovationsverständnis. Daher war es eines meiner ersten größeren Projekte, alle Beteiligten an der niedersächsichen Richtlinie „Soziale Innovation” zu einem Workshop einzuladen. Wir haben uns dann verschiedene wissenschaftliche Definitionen von Sozialer Innovation angeschaut, ganz bewusst offen und ohne direkt etwas festzulegen. So bin ich übrigens auch erstmals mit der TU Dortmund [Anm. d. Red.: ein weiteres Mitglied von KoSI] und deren Definition von Sozialer Innovation in Kontakt gekommen. Ich war grundsätzlich ziemlich überrascht, wie breit Soziale Innovation in der Wissenschaft definiert wird. Mir wurde klar: Wenn wir in Niedersachsen wirklich gut sozialpartnerschaftlich zusammenarbeiten wollen, brauchen wir hierzulande eine gemeinsame Arbeitsdefinition.



KoSI: Und wie war die Reaktion?

Da gab es seitens der Sozialpartner und der Verwaltungsbehörde gar keinen großen Widerstand. Alle haben gesehen, dass es an der Stelle noch Luft nach oben gab. Die dann im Prozess entstandene Arbeitsdefinition für uns in Niedersachsen orientiert sich stark an der Definition aus der Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen. Das hat 2022 im Wesentlichen meinen thematischen Einstieg als Leiter der DGB-Stelle geprägt und daraus haben sich dann weitere Professionalisierungsschritte bis heute entwickelt.



KoSI: Wie werden denn heute im Rahmen der ESF-Förderrichtlinie Soziale Innovationen in Niedersachsen ausgewählt?

Rettenmaier: Das hat sich im Laufe der Zeit immer wieder verändert und wurde auch an dieser Stelle zunehmend professionalisiert. Heute läuft es wie folgt: Die eingereichten Ideen werden zunächst bei der NBank, der Förderbank des Landes, gesammelt. Von dort werden sie an die Niedersachsen.next weitergeleitet. Das ist die zentrale Innovations- und Digitalagentur des Landes Niedersachsen, die bis 2024 noch unter dem Namen „Innovationszentrum Niedersachsen“ firmierte. Dort sitzen Fachleute, viele davon promoviert, aus ganz unterschiedlichen Disziplinen. Sie sind dafür zuständig, die Innovationsanträge fachlich zu bewerten. Sie verfügen über ein standardisiertes Prüfschema, mit dem sie den Innovationsgrad der Ideen bewerten und entsprechende Gutachten erstellen – inklusive einer Punktzahl. Diese Gutachten bilden die Grundlage für die Entscheidungsfindung unserer Steuerungsgruppe. In dieser sind die Niedersächsische Staatskanzlei, das Wirtschaftsministerium, das Sozialministerium, Niedersachsen.next, die NBank, die Ämter für regionale Landesentwicklung sowie die drei Stellen für Soziale Innovation vertreten.



KoSI: Und was passiert, wenn es da Uneinigkeit gibt?

Rettenmaier: Das kann natürlich vorkommen. Es ist sogar eher die Regel als die Ausnahme. Das liegt auch daran, dass die Richtlinie „Soziale Innovation" in Niedersachsen inzwischen immer deutlich überzeichnet ist und wir aufgrund begrenzter Mittel nicht so viele Ideen fördern können, wie wir es gerne würden. In solchen Fällen von Uneinigkeit gibt es die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dieser muss in schriftlicher Form im Vorfeld erfolgen. Dann kann beispielsweise die Stelle des DGB Niedersachsen sagen: „Ich glaube, die Idee wurde von Niedersachsen.next aus dem Antragsformular heraus nicht ganz richtig verstanden“, und ein Gegengutachten schreiben. In einem solchen Fall gehen dann Gutachten und Gegengutachten den Mitgliedern der Steuerungsgruppe zu und bilden die Diskussionsgrundlage. Das klingt jetzt vielleicht alles ein bisschen bürokratisch – und ja, es ist ziemlich durchgetaktet. Aber so stellen wir sicher, dass die Auswahl transparent, fachlich fundiert und dennoch mit Raum für Nachjustierungen erfolgt.



KoSI: Ist das Auswahlverfahren für Soziale Innovationen in Niedersachsen eigentlich einzigartig in Deutschland oder machen andere Bundesländer das ähnlich?

Rettenmaier: In der Art, wie wir das mit den drei Stellen in Niedersachsen machen, ist es derzeit tatsächlich einzigartig. Dieser sozialpartnerschaftliche Ansatz hat jedoch einen historischen Hintergrund, der gar nicht direkt mit Sozialen Innovationen zu tun hat. 2007 wurden in Lüneburg drei Büros gemäß der ESF-Verordnung zum Kapazitätsaufbau für Sozialpartner in Konvergenzregionen eingerichtet. Die Arbeit der Büros war außerordentlich erfolgreich, insbesondere mit Blick auf soziale Innovationsprojekte, und alle Beteiligten waren von der Wirkung der Netzwerkbreite so überzeugt, dass man das Konzept landesweit ausweiten wollte. Daher hat man dann die Sozialpartnerschaft in der Richtlinie für Soziale Innovationen ebenfalls verortet. Mit Erfolg: Jetzt gehen wir in der zweiten Förderperiode mit dieser Aufstellung aufs Spielfeld.





Die drei Stellen für Soziale Innovation in Niedersachsen

(Foto © DGB Niedersachsen)



KoSI: Würden Sie sagen, dass sich das Modell auch auf andere Bundesländer übertragen ließe – oder sogar sollte?

Rettenmaier: Ja, absolut. Wir werben auch aktiv dafür. Mit unserer Richtlinie sind wir die Musterschüler in Niedersachsen. Wir sind oft auch die Ersten, die sagen: „Wir brauchen mehr Geld!" Das erscheint mir bemerkenswert, da wir mit unserem Innovationsanspruch auf einem wirklich hohen und anspruchsvollen Niveau operieren und die Nachfrage trotzdem steigt, statt zu fallen. Andere Bundesländer haben mit ihren Richtlinien Schwierigkeiten, ihre Fördermittel abzurufen. Lange Zeit haben wir uns übrigens selbst gefragt: Liegt unsere hohe Nachfrage in Niedersachsen an den besseren Fördersätzen, die wir als priorisiertes Fördervorhaben erhalten, oder ist unser Erfolg gänzlich systematisch begründet. Inzwischen ist klar: Selbst mit sinkenden Förderquoten bleibt die Nachfrage hoch. Wir mussten kürzlich die Kofinanzierung von 80 % in der Übergangsregion und 70 % im restlichen Teil des Landes auf landesweit 60 % senken – die Nachfrage hat darunter nicht gelitten. Das darf allerdings nicht als Plädoyer für niedrigere Förderquoten missverstanden werden. Die sinkende Quote ist durchaus spürbar bei uns, insbesondere weil die Bildungsträger und klassischen Player gemeinwohlorientierter Unternehmungen zu niedrigeren Konditionen nicht mehr mithalten können. Bei 60 % sehen wir die rote Linie recht klar.



KoSI: Woran liegt es Ihrer Meinung nach, dass die Nachfrage dennoch insgesamt so hoch geblieben ist, trotz des substanziellen Eigenbeitrags, den geförderte Projekte beisteuern müssen?

Rettenmaier: Im aktuellen Durchgang haben wir über 50 Einreichungen, doch wir können meist nur zwischen fünf bis acht Projekte fördern. Die hohe Nachfrage liegt meines Erachtens vor allem am gewachsenen Netzwerk, das wir in Niedersachsen aufgebaut haben. Die drei Stellen brainstormen die Ideen mit den potenziellen Antragstellern von Beginn an innerhalb der sozialpartnerschaftlichen Struktur, überlegen gemeinsam, wie strukturelle Herausforderungen gemeistert, Ideen gefördert und Lösungen nach der Förderung auch verstetigt werden können. Es ist schon etwas Besonderes, dass Arbeitgeber, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände auf einer festen Arbeitsebene so eng und kontinuierlich zusammenarbeiten. Deshalb bin ich ein großer Fan dieses Modells, weil es sich schlicht bewährt hat.



KoSI: Wie wird das Thema Wirkungsmessung bei der Förderung in Niedersachsen behandelt?

Rettenmaier: Ich bin Mitglied der Steuerungsgruppe Evaluation. Das ist ein Begleitgremium, das die externen Evaluatoren seitens der Staatskanzlei unter Verbandseinbindung bei den Überlegungen zur Evaluation der Förderung unterstützt. In dieser Konstellation versuchen wir, die richtigen Fragen zu finden, denen man mit all den Berichten nachspüren sollte. Das ist gar nicht so einfach. Diese Berichte sind aber natürlich auch echte Mamutprojekte. Wenn man sich damit im Allgemeinen beschäftigt, stellt man fest, dass derlei Berichte nicht selten erst dann fertig werden, wenn die neue Förderperiode schon anläuft. Inwieweit dann auf Grundlage des Berichts zur alten Förderperiode noch tiefergreifende Nachsteuerung möglich ist, darf diskutiert werden. Aber das macht natürlich niemand absichtlich. Um ehrlich zu sein: Ad hoc habe ich auch keinen besseren Vorschlag parat.



KoSI: Wenn Sie auf das Portfolio der geförderten Sozialen Innovationen in Niedersachsen schauen, wie hoch ist dann der Anteil technologiebasierter Projekte? Mein Eindruck ist, dass das technologische Element bei Ihnen recht präsent ist.

Rettenmaier: Ja, dieser Eindruck täuscht nicht. Früher war das weniger stark ausgeprägt, aber inzwischen nimmt die technologische Komponente deutlich zu, was natürlich auch an der großen Konkurrenz unter den Ideen liegt. Wenn ich mit 50 Ideen um fünf Plätze konkurriere, dann wird die Luft schnell dünn und der Anspruch an die Neuartigkeit wächst rasant. Vor fünf Jahren war eine Idee bei uns wettbewerbsfähig, wenn sie für Niedersachsen neuartig war. Inzwischen sind die meisten unserer geförderten Ideen in Deutschland oder sogar mit Blick Europa neuartig. Das Projekt „ShuntWizard" vom Städtischen Klinikum Braunschweig hat beispielsweise einen Innovationsgrad, der schon sehr beeindruckend ist. Da zeigen sich Professoren von Harvard und renommierte wissenschaftliche Journals interessiert.



KoSI: Inwiefern bringt der technologische Aspekt denn grundsätzlich Vorteile?

Rettenmaier: Er erleichtert es, Ideen in die Fläche zu bringen. Das ist nicht nur bei uns in Niedersachsen ein ganz zentrales Kriterium. Wir sind ein Flächenland, und wenn ein Projekt gut skalierbar ist, ist das natürlich von Vorteil. Ein Beispiel: Wenn du ein Schulungs- oder Beratungsprogramm über eine App bereitstellen kannst – also unabhängig von klassischen Bildungsträgern, festen Kursformaten und starren Beratungszeiten –, dann ist das ein klarer Vorteil. Solche Lösungen sind niedrigschwelliger, flexibler und erreichen mehr Menschen. Jetzt haben wir mit der KI natürlich noch einen zusätzlichen Schub, der innovative Ideen oftmals mit einem möglichst umfassenden Servicecharakter ausgestalten kann.





Am 09. Dezember 2024 gab es im Niedersächsischen Europaministerium ein Spitzentreffen zur Sozialen Innovation, bei dem auch die drei Stellen für Soziale Innovation referierten. Bild von links nach rechts: Wiebke Krohn (UVN), Benedikt Hüppe (UVN), Ministerin Wiebke Osigus, Imke Schmieta (LAG FW), Merdad Payandeh (DGB), Martin Fischer (LAG FW), Dr. Simon Rettenmeier (DGB)

(Foto @ MB)



KoSI: Gibt es bestimmte Branchen oder Themen, in denen Soziale Innovationen bei eurer Förderung besonders häufig vorkommen? Oder gibt es vielleicht etwas Typisches für Niedersachsen?

Rettenmaier: Ja, da lassen sich schon Muster erkennen. Unsere Richtlinie hat zwei Hauptarbeitsfelder: Daseinsvorsorge und Arbeitswelt im Wandel. Diese klingen zunächst recht breit, konzentrieren sich aber ziemlich genau auf zwei strukturelle Merkmale Niedersachsens. Bei der Daseinsvorsorge ist das ganz klar die bereits erwähnte Herausforderung des Flächenlands. In unserem Bundesland muss man oft enorme Distanzen überbrücken. Um noch einmal ein Beispiel hierfür zu skizzieren: Wir stehen in Kontakt mit Menschen, die eine queere Beratung auch im ländlichen Raum ermöglichen wollen. In Städten ist das überhaupt kein Problem, aber im ländlichen Raum – in der Lüneburger Heide beispielsweise – kann die nächste Beratungsstelle 80 bis 100 Kilometer entfernt sein. Für eine 16-jährige Person ohne Führerschein ist das kaum zu stemmen. Da braucht es digitale oder mobile Lösungen.



KoSI: Und wie sieht es mit dem zweiten Feld, der Arbeitswelt, aus?

Rettenmaier: Niedersachsen ist ein Industrieland und sieht sich daher natürlich auch mit den klassischen Transformationsherausforderungen konfrontiert. Dazu gehören die Herausforderungen der Dekarbonisierung, der Arbeitsweltwandel durch Digitalisierung und Automatisierung sowie der Fachkräftemangel. All das führt zu einem enormen Bedarf an Orientierung, Weiterbildung, Umschulung und Qualifizierung. Hier können wir flankierend auftreten, neue Ansätze erproben und Orientierung schaffen. Das betrifft – wie auch die Daseinsvorsorge – alle, weshalb die Richtlinie für Soziale Innovationen auch auf offene Ohren trifft. Ob Geschäftsführung eines klassischen KMU, Betriebs- oder Personalrat oder Start-up – die Kontaktaufnahmen kommen ebenenübergreifend bei uns an.



KoSI: Jenseits der Tatsache, dass Sie beim DGB Niedersachsen als Beratungsstelle Soziale Innovationen aktiv fördern, wie blicken Sie grundsätzlich auf die Rolle von Gewerkschaften, Betriebsräten und Personalräten beim Thema Soziale Innovation? Es gibt ja auch die Kritik, dass diese Akteure eher innovationshemmend wirken. Wie stehen Sie dazu?

Rettenmaier: Dass sie per se innovationshemmend sind, würde ich nicht sagen. Aber natürlich ist die Zusammenarbeit nicht immer einfach – das liegt in der Natur der Sache. Wenn ein Betriebsrat zu schnell jede Neuerung absegnet, macht er seinen Job nicht gut. Er ist schließlich dafür da, die hart erkämpften Errungenschaften der Arbeitnehmerseite zu schützen. Was die Rolle der Gewerkschaften angeht, kam in einem Workshop in meiner Anfangszeit beim DGB Niedersachsen genau diese Kritik: Wir seien keine Innovationstreiber. Meine Antwort damals war: Der Acht-Stunden-Tag, die 40-Stunden-Woche und die Sozialversicherung sind alles Soziale Innovationen, die von Gewerkschaften durchgesetzt wurden. Und sie haben oft deutlich mehr Widerstand ausgelöst als heutige technologische Neuerungen. Diese Errungenschaften müssen auch heute noch geschützt werden. Die aktuelle politische Großwetterlage mit Diskussionen über die Arbeitszeit oder das Streikrecht verdeutlicht das sehr gut.



KoSI: Können Sie ein aktuelles Beispiel aus Ihrer Förderung nennen, bei dem sich Betriebsräte aktiv und produktiv eingebracht haben?

Rettenmaier: Ja, ein sehr anschauliches Beispiel ist ein Projekt in Niedersachsen mit Exoskeletten, die im Handwerk und in der Pflege erprobt werden. Da war die gewerkschaftliche Vermittlung besonders gefragt. Die Betriebsräte hatten viele Fragen und Bedenken, beispielsweise, ob Beschäftigte vor dem Einsatz eines Exoskeletts medizinisch komplett durchgecheckt werden müssen. Das wollten viele verständlicherweise nicht. Und da kam dann die Frage auf: Was, wenn das Schule macht? Müssen dann alle durch diese Untersuchung? Weiß dann das Unternehmen en detail, wie es um die Gesundheit der Belegschaft bestellt ist? Wie wird mit diesen Daten umgegangen? Das zeigt, wie wichtig es ist, diese Perspektiven ernst zu nehmen. Wenn das gelingt, passiert etwas Spannendes: Sobald der Betriebsrat überzeugt ist, bringt er sich oft aktiv in die Weiterentwicklung eines Projekts ein. In dem Fall der Exoskelette hat er gesagt: An manchen Stellen ist die Erprobung gar nicht so sinnvoll, an der Laderampe jedoch sehr wohl, da es dort wirklich helfen würde. Das Projekt wurde daraufhin substanziell umgestaltet und zeigt mustergültig, wie innovative Projektierungen durch gelebte Mitbestimmung gewinnen können.



KoSI: Sie forschen auch selber dazu, wie man Betriebsräte besser beim Thema Soziale Innovation einbinden kann?

Rettenmaier: Ja, tatsächlich arbeite ich in Abstimmung mit anderen Fachabteilungen gerade daran. Wir bestimmen verschiedene Statusgruppen möglicher Innovatoren, bereiten Fragen für Experteninterviews vor und entwickeln einen Fragebogen, um das Innovationsempfinden im betrieblichen Alltag auszuloten. Am Ende wollen wir so die Gelingensbedingungen herausfinden, um beispielsweise Betriebs- und Personalräte gezielt für Soziale Innovation zu aktivieren. Welche Bedingungen braucht es, damit der Betriebsrat zum Intrapreneur wird? Das muss aber nicht zwangsläufig auf den Betriebsrat oder die Betriebsrätin beschränkt sein. Die Freie Wohlfahrtspflege wird im Rahmen dieser Studie auch innerhalb ihrer Projekte in Niedersachsen schauen, was sich an Gelingensbedingungen für dortige Innovationsbeauftragte usw. ausmachen lässt.



KoSI: Denken Sie, dass der „Intrapreneur“ grundsätzlich unterschätzt wird?

Rettenmaier: Ja, absolut. Das sehe ich auch daran, dass sich erstaunlich viele Start-ups in unserer Beratungsstelle melden, darunter auch solche, die man gar nicht im gewerkschaftlichen Umfeld erwarten würde. Wenn ich sie dann frage, warum sie nicht bei einem etablierten Träger andocken, höre ich oft: Weil man dort mit Ideen nicht richtig durchkommt oder weil die Angst existiert, dass die großen alten Tanker zu lange brauchen, bis sie ein Wendemanöver eingeleitet haben. Deshalb wollen wir anhand unserer Projekte schauen, wie man Räume schaffen kann, in denen gerade junge Menschen mit Ideen wirklich andocken und aus dem Regelbetrieb heraus etwas bewirken können.





Die Stelle für Soziale Innovation beim DGB Niedersachsen gibt es seit 2015.

(Foto @ DGB/Florentine Sievers)



KoSI: Begegnen Ihnen denn Projekte, bei denen Sie sagen: Das hat wirklich disruptives Potenzial?

Rettenmaier: Ja, solche Projekte gibt es natürlich. Da ist der bereits erwähnte „ShuntWizard“. Das ist eine KI-basierte Anwendung, die dabei hilft, den Zustand von Shunts bei Dialysepatienten frühzeitig zu überwachen – mit dem Smartphone. Heute wird das noch mit dem Stethoskop gemacht, was im Alltag schwierig ist. Das damit betraute medizinische Personal erledigt diese Aufgabe quasi nebenbei. Dabei ist sie natürlich außerordentlich wichtig für alle Beteiligten. Wenn der Shunt dicht ist, muss eine Not-OP durchgeführt werden. Das ist für die Patientin oder den Patienten unschön und kostet das Gesundheitssystem viel Geld. Der ShuntWizard kann also potenziell schwere Komplikationen verhindern, gibt mehr Freiheit, etwa um zu reisen oder zu arbeiten. Zudem wird das Pflegepersonal und das Gesundheitssystem entlastet. Das ist schon sehr beeindruckend.



KoSI: Hätte dieses Projekt auch ohne die ESF-Förderung eine Chance gehabt?

Rettenmaier: Schwierig. Ich habe mit dem Team viel darüber gesprochen. Es unterscheidet sich mit der Patientenfokussierung ja schon von klassischer Forschungsförderung, wie man sie beispielsweise bei der DFG (Anm. d. Redaktion: Deutsche Forschungsgemeinschaft) vorrangig findet. Unsere Förderung über den ESF und Soziale Innovation war da wirklich eine passende Nische. Aber auch mit unserer Förderung ist die Erfolgsgeschichte noch nicht gekrönt. Ich bin jedoch überzeugt, dass sich der ShuntWizard durchsetzen wird – allein schon wegen des traurigerweise riesigen Marktes an Diabetespatienten. Es ist ein globales Problem mit riesigen Fallzahlen, schaut man nur in die USA oder nach Indien. Da wird die soziale Bedeutung des ShuntWizards sofort deutlich. Dennoch fördern wir erstmal nur die Erprobungsphase. Danach wird es wohl eine Durststrecke geben, bis die Zulassung als ein Medizinprodukt vorliegt. Die ESF-Förderung hat hier gut gegriffen. Um noch besser zu wirken, bräuchten wir zusätzlich eine Brücken- oder Anschlussfinanzierung für Projekte nach der Erprobung und Entwicklung, die dann bei der Verstetigung hilft.



KoSI: Was uns grundsätzlich fehlt, ist also eine Diskussion darüber, wie man tatsächlich Verstetigung bei Sozialer Innovation bzw. grundsätzlich nach öffentlicher Förderung schafft…

Rettenmaier: Ja, und das ist eben oft eine Finanzierungsfrage – nicht unbedingt eine Qualitätsfrage. Es bringt wenig, wenn wir tolle Projekte fördern, die dann nach drei Jahren wegbrechen, weil niemand die Anschlussfinanzierung übernimmt. Gerade diese Durststrecke – die Phase zwischen erfolgreicher Erprobung und Marktzulassung – ist für viele Projekte existenzbedrohend. Viele schaffen es genau in dieser Phase nicht weiter. Wir versuchen oft, das abzufangen, beispielsweise durch gezielte Lobbyarbeit oder das Einbinden von Ministerien und anderen relevanten Akteuren. Ehrlich gesagt, ist das nicht optimal geregelt. Das muss man so klar sagen. Gerade wenn es sich – wie in diesem Fall vom ShuntWizard – um ein Projekt in der Daseinsvorsorge handelt, das einen klar sozialen Zweck erfüllt, dann reicht es nicht zu sagen: Drei Jahre Projektlaufzeit mit 60 Prozent Förderung durch den ESF, das muss jetzt genügen.



KoSI: Lassen Sie uns den Blick nach Brüssel richten. Wie nehmen Sie die aktuelle Entwicklung rund um den ESF im Rahmen der Ausarbeitung des neuen Mehrjährigen Finanzrahmens der EU für die Jahre 2027 bis 2034 wahr?

Rettenmaier: Der DGB ist da sehr aktiv, auch gemeinsam mit der Wohlfahrtspflege. Was mir auffällt: Der ESF ist hierzulande vielen gar nicht so präsent, obwohl viele Projekte – auch im Rahmen der Gewerkschaften wie ver.di, der IG BAU oder der IG Metall – davon profitieren. Entsprechend gering ist die allgemeine Aufmerksamkeit in Deutschland dafür, wie es mit dem ESF, inklusive der Förderung Sozialer Innovation, weitergeht. In Brüssel selbst ist aber vieles derzeit noch vage. Es wird spekuliert, ob Gelder gekürzt werden und ob Mittel stärker zentralisiert werden. Ich denke, da wird gerade viel getestet – und man schaut, wie stark der Widerstand betroffener Akteure ist. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns da gut aufstellen. Aber ich bleibe für den Moment optimistischer als viele andere. Noch ist wenig wirklich konkret. Aber natürlich heißt das nicht, dass man verbandsstrukturiert nicht kritisch darauf achten sollte.



KoSI: Eine letzte Frage noch: Wenn wir zumindest auf die aktuellen Tendenzen in Brüssel schauen – sollten wir das Narrativ zu Sozialen Innovationen nicht jetzt schon stärker auf Technologie und Wettbewerbsfähigkeit ausrichten, um politisch mehr Aufmerksamkeit zu bekommen beziehungsweise relevant zu bleiben?

Rettenmaier: Das ist eine schwierige Gratwanderung. Ich schätze es sehr an unserer Richtlinie in Niedersachsen, dass sie eben nicht sofort alles ins Verwertungsparadigma presst. Und: Scheitern gehört bei uns ausdrücklich dazu – und das muss auch möglich sein. Leider wird das oft vergessen. Ich glaube, wir haben verlernt zu verstehen, wie Erkenntnisgewinn eigentlich funktioniert. Scheitern ist dabei nämlich essenziell.

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